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Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und USA (TTIP)

Veröffentlicht am 06.01.2015 in Pressemitteilung

 

AfA-Bundesvorstand
Sitzung am 5./6. Dezember 2014 in Berlin

 

Beschluss
Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und USA (TTIP)

Der AfA-Bundesvorstand bekräftigt den Beschluss der AfA-Bundeskonferenz vom 4. bis 6. April 2014 und begrüßt den Beschluss des 20. Ordentlichen DGB-Bundeskongresses vom 11. bis 15. Mai 2014, wonach die Verhandlungen zu TTIP auszusetzen und nur auf neuer Grundlage wieder aufzunehmen sind.


Mit seinem Beschluss vom 20.09.2014 hat der SPD-Parteikonvent klare Bedingungen und Erwartungen für die transatlantischen Freihandelsgespräche formuliert. Dabei bezieht sich der Parteikonvent auch auf ein gemeinsames Papier von Bundeswirtschaftsministerium und DGB.
Die AfA warnt davor, diese Beschlüsse und Vereinbarungen umzuinterpretieren oder aufzuweichen, wie dies derzeit – schon wenige Wochen nach den Entscheidungen – geschieht.
Insbesondere ist daran zu erinnern, dass der Parteikonvent Investor-Staats-Schiedsverfahren sowohl im Hinblick auf CETA wie auch auf TTIP uneingeschränkt abgelehnt hat. Seit diesem Beschluss gibt es in der Sache keinerlei neuen Erkenntnisse, so dass der Ruf nach einer Korrektur der Position unserer Partei ins Leere läuft.


Die AfA erinnert aber auch mit allem Nachdruck daran, dass die SPD nicht einen Abwehrkampf gegen Verschlechterungen und Eingriffe in den Rechtsstaat, soziale und ökologische Standards und in die Daseinsvorsorge führt, sondern dass es „unser Ziel ist… möglichst fortschrittliche arbeitsrechtliche, soziale und ökologische Standards … zu verankern“ (Beschluss Parteikonvent). Die Position der SPD ist von dem Gedanken getragen, dass wir zu Fortschritten kommen, Maßstäbe setzen und die Globalisierung fair und nachhaltig gestalten wollen.


Die AfA stellt fest, dass bisher weder bei CETA noch bei TTIP erkennbare Fortschritte im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher, des Datenschutzes, der Finanzmarktregulierung oder anderer Forderungen aus der Zivilgesellschaft oder den Beschlüssen von SPD und Gewerkschaften erkennbar sind. Dies gilt auch für die Daseinsvorsorge, das Vergaberecht und die kommunale Selbstverwaltung. Hier baut CETA auf dem Prinzip der Negativliste, anstatt der von der SPD geforderten Positivliste, auf und etabliert das Sperrklinkensystem, das Rekommunalisierung und Verstaatlichung liberalisierter Bereiche faktisch unmöglich macht. Die EU-Kommission verfolgt also vorrangig Liberalisierungs- statt Regulierungsziele.


Insbesondere stellt die AfA mit Bedauern fest, dass in der Frage der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keine Fortschritte erkennbar sind. Weder Kanada noch die USA haben alle ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert und damit wenigstens ein Minimum an Standards in diesem Bereich akzeptiert, geschweige denn umgesetzt.


Im Beschluss des Parteikonvents heißt es dazu: „Die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards muss in Konfliktfällen genauso wirkungsvoll sichergestellt sein wie die Einhaltung anderer Regeln des Abkommens“. Während also mittlerweile der Schutz von Investitionen einschließlich Schiedsgerichtsbarkeit von führenden Sozialdemokraten als sinnvoll und möglich erachtet wird, sind beim Schutz von Menschen bisher keine wirksamen Mechanismen der Durchsetzung von Standards vorgesehen.


Die AfA wiederspricht der Behauptung, die deutsche Sozialdemokratie sei in Europa und in unserer Parteifamilie in ihrer kritischen Haltung zu Teilen von CETA und TTIP isoliert. In vielen Ländern beginnt die Debatte erst, zumal noch keine Übersetzungen von CETA in den Landessprachen vorliegen und die Informationen über TTIP nach wie vor nur spärlich fließen. Wir fordern alle Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auf, im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Dialog mit den Schwesterparteien in der EU im Sinne des Beschlusses des Parteikonventes zu intensivieren. Schon jetzt liegen zahlreiche Beschlüsse im Sinne unserer Position vor (z. B. Beschluss auf dem Bundeskongress der SPÖ am 28./29.11.2014 zu Leitantrag 3 (TTIP), Resolution der französischen Nationalversammlung vom 23.11.2014 zu CETA).
Die AfA fordert Parteivorstand und Bundestagsfraktion auf,

 

  •  sich den Beschluss des Parteikonvents unter Beachtung des Beschlusses des DGB-Bundeskongresses (Aussetzung der Verhandlungen) umfassend zu eigen zu machen,
  •  in Regierung, Parlament und Öffentlichkeit sowie gegenüber den Verantwortlichen in der EU ein Höchstmaß der von der SPD und den Gewerkschaften geforderten Kriterien durchzusetzen,
  •  die Entscheidung über eine Zustimmung zu CETA und TTIP nicht vorwegzunehmen, sondern an der Erfüllung unserer Forderungen zu messen.
 

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